Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Gernsbach/Baden-Baden (wf) - Im zweiten Anlauf konnte gestern das bereits für vergangene Woche erwartete Urteil gegen einen 44-jährigen Rentner wegen sexuellen Missbrauchs eines zur Tatzeit 2007/2008 siebenjährigen Jungen verkündet werden. Es lautet auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Wegen der langen Verfahrensdauer wird davon ein Jahr als verbüßt angerechnet.