Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren Gernsbach (mm) - Hopfen und Malz ist noch nicht ganz verloren, verlassen sie den Sumpf mit dem Drogenkonsum , redete Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch dem 24-jährigen Weisenbacher nach der Urteilsverkündung ins Gewissen. Dieser wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie einer Geldauflage von 2000 Euro verurteilt. Ein Bewährungshelfer wird ihm zugeteilt.